Covid 19
Laufzeitverschiebung
Liebes Mitglied, |
durch die pandemiebedingte und behördlich angeordnete Schließung , war es nicht möglich, die vertraglich vereinbarten Leistungen zu erbringen. Die Unterbrechung stellt laut einschlägiger Rechtsprechung eine Störung der Geschäftsgrundlage mit Auswirkungen auf das Vertragsverhältnis dar. Wir machen daher den uns zustehenden Anpassungsanspruch geltend, wonach sich das Ende der Laufzeit um die Schließungszeit entsprechend nach hinten verschiebt. |